Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietbedingungen der Firma Hai‐Tech Veranstaltungstechnik Jörg und Ralf Engelhard
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den vorliegenden Bedingungen, die von Mieter
und Vermieter auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen als
verbindlich anerkannt werden.
1. Unsere Auftragsbestätigung ist maßgeblich für Vertragsabschluss und Vertragsinhalt;
Angebote sind immer freibleibend. Telefonische Reservierungen sind
auch ohne vorherige Unterschrift des Lieferscheines bindend.
2. Alle Preise sind Tages‐Miet‐Preise.
Die Mietzeit beträgt mindestens 1 Tag. Heute geholt>> morgen gebracht = 1 Tag! Wir
der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten, behalten wir uns vor,
pro angefangenen Tag einen vollen Tagesmietpreis in Rechnung zu stellen. Der Mietpreis
schließt die Einweisung in Aufbau und Bedienung der Anlage ein.
3. Die Gefahr an den Mietgegenstand trägt in jedem Falle der Mieter, vom Verlassen
unseres Lagers bis zur Rückkehr dorthin.
4. Die Mietgebühr ergibt sich aus der Auftragsbestätigung; sie basiert auf den
Katalogpreisen; inkl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die
Mietgebühr wird pro Tag berechnet; sie wird bei der Abholung fällig. Die Mietgebühren,
evtl. Nebenkosten (z.B. Reinigungskosten für verschmutzte Geräte und
/ oder Kabel) und die Mehrwertsteuer sind rein netto ohne Abzug sofort fällig. Bei
Zahlungsverzug ist der ausstehende Betrag mit 5 % über Bundesbankdiskont
zu verzinsen; mindestens jedoch 9%. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Rückstand
oder werden dem Vermieter Umstände bekannt, welche die
Kreditwürdigkeit in Frage stellen; werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Die
Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen
Gegenansprüchen des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind
unstrittig oder beruhen auf vorsätzlichen Handlungen des Vermieters.
5a) Den Gebrauch der Geräte hat der Mieter nur von Fachkräften entsprechend den
Bedienungsanleitungen der Hersteller und in der vom Vermieter
vorgesehenen Weise vornehmen zu lassen. Der Mieter hat alle Instruktionen des
Herstellers oder Vermieters genauestens zu beachten, desgleichen auch die
technischen Instruktionen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter ist für jeden Schaden,
der durch Nichtbeachten der Instruktionen entsteht, verantwortlich.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort überprüfen zu
lassen. Dies beinhaltet jederzeit kostenlosen Eintritt zur
Veranstaltung.
5b) Der Mieter hat das Gerät in seinem Besitz zu belassen. Ohne Genehmigung des
Vermieters ist es nicht zulässig, dass Gerät außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland zu verbringen und es zu verwenden. Der Mieter haftet dem Vermieter für
alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die dem Vermieter durch
einen Verstoß gegendiese Bestimmungen entstehen. Die Embargo‐Bestimmungen sind
zu beachten.
5c) Der Mieter hat das Gerät in gutem Zustand zu erhalten und entsprechend der
Bedienungsanleitung zu benutzen. Bei Verlust oder Beschädigung des
Gerätes, abgesehen von normalem Verschleiß (z.B. Leuchtmittel), hat er den Vermieter
zum Neupreis zu entschädigen. Verschmutzungen oder fehlende Teile
werden nach Aufwand berechnet.
5d) Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter den
Vermieter sofort zu benachrichtigen und dessen Weisungen abzuwarten. Der
Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen, Veränderungen oder Justierungen, Reparaturen
am Mietgegenstand durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn,
der Vermieter hat ihn schriftlich ermächtigt. Hierzu ist eigens eine Hotline‐Nummer 24
Stunden dienstbereit geschaltet. Soweit Fehler, Störungen oder Schäden
am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters
Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung des
Gerätes. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5e) Firmenzeichen des Herstellers oder Vermieters, Normschilder, Kalibrier‐Label und
sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Gerät zu belassen,
Veränderungen am Mietgegenstand sind unzulässig.
5f) Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör sind Teile des Mietgegenstandes
und Eigentum des Vermieters. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln
und komplett zurückzugeben.
5g) Für durch unsere Geräte verursachten Schaden können wir nicht haftbar gemacht
werden.
6. Der Mieter hat bei der Pfändung des Gerätes dem Vermieter unverzüglich das
Pfändungsprotokoll zu übersenden. Das gilt auch, wenn von dritter Seite (
Hypothekengläubiger usw.) Rechte an dem Mietgegenstand geltend gemacht werden.
7. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, die Geräte in ordnungsgemäßem und
vollständigem Zustand erhalten zu haben. Er verpflichtet sich, die Geräte
in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat.
8. Für bestellte, aber nicht abgeholte Mietgegenstände berechnen wir 100% des
Gesamtpreises. Stornierungen müssen mindestens 4 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgen, ausgenommen sind Personalkosten, die in jedem Fall in Rechnung gestellt werde.
9. Bei Bedienung durch unser Personal entfallen die Punkte 5a bis 5f.
10. Wenn einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ungültig sind, so bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Mietbedingungen ist
Darmstadt