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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen der Firma Hai‐Tech Veranstaltungstechnik Jörg und Ralf Engelhard

Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den vorliegenden Bedingungen, die von Mieter

und Vermieter auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen als

verbindlich anerkannt werden.

1. Unsere Auftragsbestätigung ist maßgeblich für Vertragsabschluss und Vertragsinhalt;

Angebote sind immer freibleibend. Telefonische Reservierungen sind

auch ohne vorherige Unterschrift des Lieferscheines bindend.

 

2. Alle Preise sind Tages‐Miet‐Preise.

Die Mietzeit beträgt mindestens 1 Tag. Heute geholt>> morgen gebracht = 1 Tag! Wir

der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten, behalten wir uns vor,

pro angefangenen Tag einen vollen Tagesmietpreis in Rechnung zu stellen. Der Mietpreis

schließt die Einweisung in Aufbau und Bedienung der Anlage ein.

 

3. Die Gefahr an den Mietgegenstand trägt in jedem Falle der Mieter, vom Verlassen

unseres Lagers bis zur Rückkehr dorthin.

 

4. Die Mietgebühr ergibt sich aus der Auftragsbestätigung; sie basiert auf den

Katalogpreisen; inkl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die

Mietgebühr wird pro Tag berechnet; sie wird bei der Abholung fällig. Die Mietgebühren,

evtl. Nebenkosten (z.B. Reinigungskosten für verschmutzte Geräte und

/ oder Kabel) und die Mehrwertsteuer sind rein netto ohne Abzug sofort fällig. Bei

Zahlungsverzug ist der ausstehende Betrag mit 5 % über Bundesbankdiskont

zu verzinsen; mindestens jedoch 9%. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Rückstand

oder werden dem Vermieter Umstände bekannt, welche die

Kreditwürdigkeit in Frage stellen; werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Die

Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen

Gegenansprüchen des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind

unstrittig oder beruhen auf vorsätzlichen Handlungen des Vermieters.

 

5a) Den Gebrauch der Geräte hat der Mieter nur von Fachkräften entsprechend den

Bedienungsanleitungen der Hersteller und in der vom Vermieter

vorgesehenen Weise vornehmen zu lassen. Der Mieter hat alle Instruktionen des

Herstellers oder Vermieters genauestens zu beachten, desgleichen auch die

technischen Instruktionen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter ist für jeden Schaden,

der durch Nichtbeachten der Instruktionen entsteht, verantwortlich.

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort überprüfen zu

lassen. Dies beinhaltet jederzeit kostenlosen Eintritt zur

Veranstaltung.

 

5b) Der Mieter hat das Gerät in seinem Besitz zu belassen. Ohne Genehmigung des

Vermieters ist es nicht zulässig, dass Gerät außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland zu verbringen und es zu verwenden. Der Mieter haftet dem Vermieter für

alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die dem Vermieter durch

einen Verstoß gegendiese Bestimmungen entstehen. Die Embargo‐Bestimmungen sind

zu beachten.

 

5c) Der Mieter hat das Gerät in gutem Zustand zu erhalten und entsprechend der

Bedienungsanleitung zu benutzen. Bei Verlust oder Beschädigung des

Gerätes, abgesehen von normalem Verschleiß (z.B. Leuchtmittel), hat er den Vermieter

zum Neupreis zu entschädigen. Verschmutzungen oder fehlende Teile

werden nach Aufwand berechnet.

 

5d) Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter den

Vermieter sofort zu benachrichtigen und dessen Weisungen abzuwarten. Der

Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen, Veränderungen oder Justierungen, Reparaturen

am Mietgegenstand durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn,

der Vermieter hat ihn schriftlich ermächtigt. Hierzu ist eigens eine Hotline‐Nummer 24

Stunden dienstbereit geschaltet. Soweit Fehler, Störungen oder Schäden

am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters

Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung des

Gerätes. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

5e) Firmenzeichen des Herstellers oder Vermieters, Normschilder, Kalibrier‐Label und

sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Gerät zu belassen,

Veränderungen am Mietgegenstand sind unzulässig.

 

5f) Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör sind Teile des Mietgegenstandes

und Eigentum des Vermieters. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln

und komplett zurückzugeben.

 

5g) Für durch unsere Geräte verursachten Schaden können wir nicht haftbar gemacht

werden.

 

6. Der Mieter hat bei der Pfändung des Gerätes dem Vermieter unverzüglich das

Pfändungsprotokoll zu übersenden. Das gilt auch, wenn von dritter Seite (

Hypothekengläubiger usw.) Rechte an dem Mietgegenstand geltend gemacht werden.

 

7. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, die Geräte in ordnungsgemäßem und

vollständigem Zustand erhalten zu haben. Er verpflichtet sich, die Geräte

in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat.

 

8. Für bestellte, aber nicht abgeholte Mietgegenstände berechnen wir 100% des

Gesamtpreises. Stornierungen müssen mindestens 4 Wochen vor

Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgen, ausgenommen sind Personalkosten, die in jedem Fall in Rechnung gestellt werde.

 

9. Bei Bedienung durch unser Personal entfallen die Punkte 5a bis 5f.

 

10. Wenn einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ungültig sind, so bleibt die

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Mietbedingungen ist

Darmstadt

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